Description
Je nachdem, in welchem Kanton Sie wohnen, können Sie die Identitätskarte entweder persönlich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde oder beim Passamt Ihres Kantons beantragen (telefonisch oder per Internet, je nach Wohnort persönlich). Einige Kantone bieten beide Bestellwege an (gemeinsamer Wohnsitz oder Passamt)
Per Internet oder Telefon können Sie gleichzeitig einen Schweizer Pass oder eine Kombination aus Identitätskarte und biometrischem Pass beantragen. Nach Prüfung Ihres Gesuchs werden Sie zur persönlichen Erfassung Ihrer Daten (Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke) in die Passstelle eingeladen. Bestimmte Kantone erlauben Ihnen, ein eigenes digitales Foto mitzubringen. Nach Ihrem persönlichen Gespräch und nach Ihrem Gesuch akzeptiert wurde, erhalten Sie Ihren Pass und/oder Ihre Identitätskarte innert 10 Arbeitstagen per Einschreiben (bzw. innert 30 Tagen bei Versand an eine Adresse ausserhalb der Schweiz) zugestellt.
AUSWEISDOKUMENTE BEANTRAGEN – DIE WICHTIGSTEN PUNKTE AUF EINEN BLICK
Um sich zu bewerben, benötigen Sie lediglich einen Computer mit Internetverbindung und eine zuverlässige E-Mail-Adresse. Die Bestell-Website beschreibt das Antragsverfahren. Sie erhalten dann eine E-Mail mit der Einladung zu einem persönlichen Gespräch (zur Erfassung Ihrer Daten für Pass und/oder Personalausweis).
SCHWEIZER PASS ODER IDENTITÄTSKARTE FÜR KINDER
Kinder benötigen für Reisen ins Ausland einen eigenen Schweizer Pass oder eine Identitätskarte. Es ist nicht möglich, ein Kind in den Personalausweis der Eltern aufzunehmen.
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen zur Erfassung ihrer Daten von einem Erwachsenen zur Passbehörde begleitet werden. Der Erwachsene muss einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen. Unverheiratete, geschiedene oder getrennt lebende Eltern müssen das Sorgerecht nachweisen. Mit dem Antrag des Kindes können auch eine Familien- oder Geburtsurkunde und eine Wohnsitzbescheinigung verlangt werden.
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